Wichtiger Hinweis

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung. Ob eine konkrete Ausgabe aus dem Startchancen-Programm finanziert werden kann, richtet sich nach den Vorgaben Ihres Bundeslandes und wird im Einzelfall von der Schule bzw. dem Schulträger geprüft. Alle Angaben zum Programm beruhen auf den unten verlinkten offiziellen Quellen (Stand: Oktober 2026).

Was ist das Startchancen-Programm?

Das Startchancen-Programm ist ein gemeinsames Programm von Bund und Ländern für Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Es ist zum 1. August 2024, also mit dem Schuljahr 2024/25, gestartet und auf zehn Jahre angelegt. Der Bund stellt dafür bis zu eine Milliarde Euro pro Jahr bereit, die Länder beteiligen sich im gleichen Umfang. Insgesamt stehen damit rund 20 Milliarden Euro zur Verfügung (KMK, BMBFSFJ).

Gefördert werden rund 4.000 Schulen, an denen über die Laufzeit mehr als eine Million Kinder und Jugendliche lernen. Etwa 60 Prozent davon sind Grundschülerinnen und Grundschüler, die übrigen besuchen weiterführende und berufliche Schulen. Welche Schulen dazugehören, haben die Länder auf Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien festgelegt – berücksichtigt werden mindestens der Anteil von Kindern, die von Armut betroffen sind, und der Anteil mit Migrationshintergrund (BMBFSFJ: Fragen und Antworten).

Das erklärte Ziel ist ehrgeizig: Bis zum Ende der Laufzeit soll sich an den Startchancen-Schulen die Zahl der Schülerinnen und Schüler halbieren, die die Mindeststandards in Deutsch und Mathematik verfehlen.

Die drei Säulen im Überblick

Das Programm verteilt die Mittel laut Bund-Länder-Vereinbarung im Wesentlichen auf drei Säulen (KMK):

Säule I: Investitionen in die Lernumgebung (rund 40 Prozent)

Dieser Teil fließt in eine bessere, lernförderliche Infrastruktur und Ausstattung – das BMBFSFJ nennt moderne, klimagerechte und barrierefreie Schulen mit zeitgemäßer Ausstattung. Hier geht es vor allem um Bau und Ausstattung, nicht um laufende Lizenzen.

Säule II: Chancenbudget (rund 30 Prozent)

Das Chancenbudget ist für bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung gedacht, beispielsweise für zusätzliche, gezielte Lernförderung in Deutsch und Mathematik. Der Grundgedanke: Wer vor Ort Verantwortung trägt, soll Spielräume für passende Lösungen bekommen. Für digitale Lernangebote, die eine Schule gezielt zur Unterrichtsentwicklung einsetzt, ist diese Säule in der Regel der naheliegende Ansatzpunkt.

Säule III: Multiprofessionelle Teams (rund 30 Prozent)

Mit diesen Mitteln werden zusätzliche Stellen finanziert, etwa für Schulsozialarbeit und weiteres pädagogisches Fachpersonal. Rechnerisch ermöglicht das jeder Startchancen-Schule eine zusätzliche Vollzeitstelle.

Wer entscheidet über das Chancenbudget?

Die Bund-Länder-Vereinbarung setzt den Rahmen; die konkrete Umsetzung regeln die Länder – mit eigenen Förderrichtlinien, Verfahren und Schwerpunkten. Innerhalb dieses Rahmens sollen die Schulen das Chancenbudget möglichst eigenverantwortlich einsetzen. In der Praxis sind meist mehrere Stellen beteiligt:

  • Schulleitung und Kollegium leiten aus der Schul- und Unterrichtsentwicklung ab, wofür das Budget gebraucht wird. Je nach Land sind schulische Gremien einzubeziehen.
  • Das Land (Ministerium, Schulaufsicht oder eine beauftragte Stelle) legt fest, welche Maßnahmen zulässig sind, wie viel die einzelne Schule frei verplanen kann und wie Mittel abgerufen und nachgewiesen werden.
  • Der Schulträger ist häufig für Beschaffung, Rechnungen, Vergabe und Datenschutzfragen zuständig – insbesondere, wenn Mittel über seinen Haushalt laufen.

Weil sich diese Abläufe zwischen den Ländern deutlich unterscheiden, lohnt sich zu Beginn ein Blick auf die Startchancen-Seite Ihres Kultusministeriums oder eine kurze Rückfrage bei der Schulaufsicht bzw. Ihrer Ansprechperson beim Schulträger.

In sechs Schritten zum digitalen Lernangebot

Der folgende Ablauf hat sich als roter Faden bewährt, ganz gleich, ob es um BLOXXY oder ein anderes digitales Angebot geht. Er ersetzt nicht die Vorgaben Ihres Landes, hilft aber, nichts Wichtiges zu vergessen.

  1. Bedarf beschreiben. Halten Sie fest, welches Ziel aus Ihrer Schulentwicklungsplanung das Angebot unterstützen soll – zum Beispiel Problemlösekompetenz, selbstständiges Arbeiten im eigenen Tempo oder einen Einstieg in informatische Bildung.
  2. Landesvorgaben prüfen. Klären Sie, ob Lizenzen für Lernsoftware in Ihrem Land über das Chancenbudget abgerechnet werden können und welche Nachweise verlangt werden.
  3. Im Unterricht erproben. Testen Sie das Angebot vor der Beschaffung mit einer Klasse. Für BLOXXY gibt es dafür eine kostenlose Testlizenz mit 10 Zugängen für 30 Tage, die automatisch endet.
  4. Angebot einholen. Ein schriftliches Angebot erleichtert die Abstimmung mit dem Schulträger. Für mehr als 300 Zugänge oder ein Angebot an den Schulträger schreiben Sie uns.
  5. Mit dem Schulträger abstimmen. Klären Sie Zuständigkeit für Bestellung und Rechnung, Vergaberegeln, Datenschutz und gegebenenfalls einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
  6. Bestellen und dokumentieren. Bestellt wird per Rechnung. Bewahren Sie Rechnung, Angebot und Ihre Bedarfsbeschreibung für den Mittelnachweis auf.
Code-Übersicht im Lehrkräfte-Bereich von BLOXXY mit Status, Level, Sternen, letztem Login und Notizfeld je Zugangscode
Die Code-Übersicht zeigt je Zugang Status und letzten Login – hilfreich, wenn Sie den Einsatz in der Schule nachvollziehbar machen möchten.

Checkliste für Schulleitung und Schulträger

Diese Punkte sollten vor der Bestellung geklärt sein. Die Liste können Sie direkt in Ihre Abstimmung mit dem Schulträger übernehmen.

  • Bezug zur SchulentwicklungDas Angebot ist einem konkreten Ziel der Schul- oder Unterrichtsentwicklung zugeordnet.
  • LandesvorgabenFörderrichtlinie bzw. Handreichung des Landes zum Chancenbudget ist gelesen; die Ausgabenart ist dort zulässig.
  • ErprobungDas Angebot wurde mit mindestens einer Klasse getestet, die Erfahrungen sind kurz festgehalten.
  • TechnikVorhandene Geräte und Internetverbindung reichen aus; es ist keine zusätzliche Hardware nötig.
  • DatenschutzDatenschutzinformationen des Anbieters liegen vor, Ihre bzw. die Datenschutzbeauftragte des Schulträgers ist eingebunden.
  • MengengerüstDie Zahl der benötigten Zugänge ist realistisch geschätzt (Klassen, Jahrgänge, Partnerarbeit).
  • Laufzeit und KostenLaufzeit, Verlängerung und Zahlungsweise sind klar – idealerweise ohne automatische Verlängerung.
  • NachweisAngebot, Rechnung und Bedarfsbeschreibung werden zentral abgelegt.

Begründungsbausteine zum Anpassen

Viele Länder verlangen eine kurze Begründung, warum eine Maßnahme zum Bedarf der Schule passt. Die folgenden Bausteine beschreiben belegbare Eigenschaften von BLOXXY. Passen Sie sie an Ihre Situation an und streichen Sie, was für Ihre Schule nicht zutrifft.

Pädagogischer Bedarf

„Unsere Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Probleme in kleine Schritte zu zerlegen, Lösungen auszuprobieren und Fehler selbst zu finden. Mit BLOXXY steuern die Kinder virtuelle Roboter mit Befehlsblöcken durch Level mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Sie arbeiten im eigenen Tempo und erhalten sofort eine Rückmeldung, ob ihr Programm funktioniert.“

Bezug zu Bildungsstandards

„Das Angebot orientiert sich an der KMK-Strategie ‚Bildung in der digitalen Welt‘, insbesondere an den Kompetenzbereichen ‚Problemlösen und Handeln‘ sowie ‚Kommunizieren und Kooperieren‘. Es lässt sich im Sachunterricht, in Informatik, im MINT-Bereich und fächerübergreifend einsetzen.“

Zur Strategie selbst: KMK – Strategie „Bildung in der digitalen Welt“.

Förderung und Diagnose

„Lehrkräfte sehen für jedes Kind Sterne, gelöste Level und Versuche. So lässt sich erkennen, wo Unterstützung nötig ist, und gezielt fördern. Mit dem Welt-Editor können Lehrkräfte eigene Aufgaben in passendem Schwierigkeitsgrad erstellen.“

Wirtschaftlichkeit und Organisation

„BLOXXY läuft im Browser auf vorhandenen Tablets, PCs und Smartphones; zusätzliche Hardware wie physische Roboter ist nicht erforderlich. Je nach Paket liegen die Kosten bei voller Nutzung zwischen 0,83 € und 1,98 € pro Kind und Schuljahr. Die Zahlung erfolgt per Rechnung, es gibt keine automatische Verlängerung.“

Datenschutz

„Die Kinder melden sich per QR-Code an, ohne Benutzername und Passwort. Der Anbieter erhebt nach eigenen Angaben nur die notwendigsten Daten, verarbeitet sie auf Servern in Deutschland und setzt auf der Website keine Tracking-Tools ein.“

Die Details zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Vertragsbedingungen in den Nutzungsbedingungen.

Was BLOXXY kostet

Eine BLOXXY-Lizenz gilt für die ganze Schule. Sie wählen nur die Zahl der Zugänge; der Funktionsumfang ist in allen Paketen gleich.

Kleine Schule

99 €

50 Zugangscodes · pro Schuljahr
ab 1,98 € pro Kind

Große Schule

249 €

300 Zugangscodes · pro Schuljahr
ab 0,83 € pro Kind

Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Alle Pakete mit vollem Funktionsumfang. Zahlung per Rechnung, keine automatische Verlängerung. Ein Schuljahr umfasst 365 Tage ab Erhalt der Zugangscodes; „pro Kind“ gilt bei voller Nutzung aller Codes. Zu den Paketen auf der Startseite

Förderfähigkeit

BLOXXY-Lizenzen können grundsätzlich über das Chancenbudget (Säule II) finanziert werden. Die konkrete Förderfähigkeit richtet sich nach den Vorgaben Ihres Bundeslandes und ist im Einzelfall von der Schule bzw. dem Schulträger zu prüfen. Bei Fragen zur Abwicklung – etwa zu Angebot oder Rechnungsanschrift – helfen wir gern.

Quellen